Bildungspaket

Informationen für Eltern

Ihr Kind braucht Nachhilfe? Beantragen Sie eine Lernförderung.

Seit Januar 2011 haben Schüler:innen mit einem BerlinPass-BuT zusätzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Die schließt unter anderem Schulessen, Lernmittel und auch individuelle Lernförderung ein.. 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Grundsätzlich Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Es müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein.

Wer erhält Lernförderung?

Anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, bei denen:
 

• Jahrgangsziele nicht erreicht werden.
• der angestrebte Schulabschluss gefährdet ist.
• die Sprachkompetenz schulische Ziele erschwert.
 

Die Schule muss den Förderbedarf bestätigen. Sprechen Sie mit der Klassenleitung Ihres Kindes.

Wo beantrage ich die Leistungen?

Die Leistungen beantragen Sie in der für Sie zuständigen Be­willigungsstelle (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle).

Als Anspruchsnachweis gilt der BerlinPass BuT. Zur Beantragung benötigen Sie eine Schulbescheinigung. Diese erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule.

Wir möchten eine Lernförderung durch das Lernwerk. Was müssen wir tun?

Ihre Schule kooperiert bereits mit uns?

Im Sekretariat erhalten Sie den Antrag zur Lernförderung. Füllen Sie diesen aus und geben Sie ihn in der Schule ab. Wir kontaktieren Sie zur Terminvereinbarung.

Ihre Schule kooperiert noch nicht mit uns?

Wir freuen uns immer über neue Kooperationsschulen. Rufen Sie uns einfach an. Wir erklären Ihnen was zu tun ist.