Bildungspaket
Informationen für Eltern
Ihr Kind benötigt Nachhilfe? Jetzt kostenfreie Lernförderung beantragen!
Seit Januar 2011 haben Schüler:innen mit einem Berlinpass-BuT Anspruch auf Leistungen für Bildung sowie auf soziale und kulturelle Teilhabe. Dazu gehört auch die individuelle Lernförderung.
Kostenfreie Lernförderung für Ihr Kind
Wer hat Anspruch auf Lernförderung?
Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und die im Besitz eines Berlinpasses sind.
Wer kann Lernförderung erhalten?
Schüler:innen mit Berlinpass, bei denen:
- das Erreichen des Jahrgangsziels gefährdet ist,
- der Schulabschluss auf dem Spiel steht oder
- mangelnde Sprachkenntnisse den Schulerfolg erschweren.
Die Schule muss den Förderbedarf bestätigen – sprechen Sie daher unbedingt mit der Klassenleitung Ihres Kindes.
Wo beantrage ich die Leistungen?
Die Leistungen beantragen Sie in der für Sie zuständigen Bewilligungsstelle (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle).
Als Anspruchsnachweis gilt der BerlinPass BuT. Zur Beantragung benötigen Sie eine Schulbescheinigung. Diese erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule.
Wie wird die Lernförderung über das Lernwerk beantragt?
Die Schule Ihres Kindes kooperiert bereits mit uns?
Im Sekretariat oder online finden Sie den Antrag zur Lernförderung. Füllen Sie ihn aus und geben Sie ihn in der Schule ab. Wir melden uns dann zur Terminabsprache.
Die Schule Ihres Kindes kooperiert noch nicht mit uns?
Kein Problem! Sprechen Sie uns an. Wir kontaktieren die Schule direkt – Sie müssen sich zunächst um nichts kümmern.
Wir beziehen uns auf folgende Websites, auf denen Sie auch detaillierte Angaben und Downloads finden: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/Leistungen/leistungen-bildungspaket_art.html